Rechtsprechung
   BFH, 04.11.2010 - X S 23/10 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15465
BFH, 04.11.2010 - X S 23/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,15465)
BFH, Entscheidung vom 04.11.2010 - X S 23/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,15465)
BFH, Entscheidung vom 04. November 2010 - X S 23/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,15465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,15465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren

  • openjur.de

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 81, FGO § 76, FGO § 142 Abs 1, ZPO § 127 Abs 1 S 2
    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 FGO, § 76 FGO, § 142 Abs 1 FGO, § 127 Abs 1 S 2 ZPO
    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 81 FGO, § 76 FGO, § 142 Abs 1 FGO, § 127 Abs 1 S 2 ZPO
    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren

  • rewis.io

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme von Ermittlungsergebnissen und einer Sachverhaltswürdigung des AG durch das FG als Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de

    Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01

    Darlegung der Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
    Ebenso wenig ist ersichtlich, dass das FG-Urteil infolge schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler objektiv willkürlich erscheint und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837).
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den

    Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
    dd) Eine Entscheidung des PKH-Antrags vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung wäre nur erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten wäre, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben könnte (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 1992 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; BFH-Beschluss vom 3. März 2010 VIII B 173/09, juris).
  • BFH, 05.03.2008 - X R 48/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - vorweggenommene Werbungskosten - Verletzung der

    Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
    Deshalb setzt die schlüssige Darlegung des entsprechenden Zulassungsgrundes voraus, dass ein --wie der Antragsteller-- in der mündlichen Verhandlung durch einen Prozessbevollmächtigten fachkundig vertretener Beschwerdeführer ausführt, warum er nicht von sich aus einen Antrag auf Vernehmung der Zeugen gestellt hat bzw. dass sich die Beweiserhebung dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsentscheidungen vom 5. März 2008 X R 48/06, BFH/NV 2008, 1463, und vom 4. März 2009 X B 58/08, juris).
  • BFH, 21.03.2006 - X B 94/05

    NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist

    Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
    Dies ist eine Entscheidung aber nur dann, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 120/09

    Keine Bindung der Finanzgerichte an einen Freispruch in einem

    Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozessziels auf der Hand, stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten war (z.B. BFH-Beschluss vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, und Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240).
  • BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02

    Übernahme von Feststellungen aus einem Strafurteil

    Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
    Allerdings kann sich das FG die Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu eigen machen, falls die Verfahrensbeteiligten weder substantiierte Einwendungen vortragen noch entsprechende Beweisanträge stellen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, und Senatsbeschluss vom 25. März 2010 X S 27/09 (PKH), BFH/NV 2010, 1462).
  • BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09

    Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren

    Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
    dd) Eine Entscheidung des PKH-Antrags vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung wäre nur erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten wäre, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben könnte (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 1992 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; BFH-Beschluss vom 3. März 2010 VIII B 173/09, juris).
  • BFH, 13.07.1995 - VII S 1/95

    Anwendbarkeit des § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) auf den

    Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
    Dabei ist unschädlich, dass das Beschwerdeverfahren noch nicht bei ihm anhängig ist (BFH-Beschluss vom 13. Juli 1995 VII S 1/95, BFH/NV 1996, 10).
  • BFH, 19.03.2001 - VII B 231/00

    Brennerei - Vergünstigung - Abfindungsbrennen - Entziehung - Vertrauenswürdigkeit

    Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
    Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozessziels auf der Hand, stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten war (z.B. BFH-Beschluss vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, und Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240).
  • BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99

    Beiziehung von Strafakten

    Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
    Das FG muss sich wegen des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme die Kenntnis der Tatsachen, die es zur Grundlage seiner Entscheidung macht, zwar grundsätzlich selbst verschaffen (BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 6/99, BFH/NV 2000, 215).
  • BFH, 04.03.2009 - X B 58/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Kritik an der

  • BFH, 25.03.2010 - X S 27/09

    Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 19.02.1997 - X S 29/96

    Witwenrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung

  • BFH, 01.10.2012 - V B 9/12

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zur Zurechnung von strafbaren Handlungen von

    Allerdings kann sich das FG die Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu eigen machen, wenn die Verfahrensbeteiligten weder substantiierte Einwendungen vortragen noch entsprechende Beweisanträge stellen (z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 2010 X S 23/10 (PKH), BFH/NV 2011, 286, unter II.2.b bb).
  • BFH, 31.03.2011 - V S 14/10

    Nichtanerkennung von Barzahlungsquittungen als Beweismittel - Verwertung von

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen das FG sich die Feststellungen eines Strafurteils zu eigen machen kann, ist geklärt, denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass ein FG dann nicht den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 81 Abs. 1 Satz 1 FGO) verletzt, wenn es die Feststellungen eines Strafurteils übernimmt, solange die Verfahrensbeteiligten keine substantiierten Einwendungen hiergegen vortragen und keine entsprechenden Beweisanträge stellen (BFH-Beschlüsse vom 4. November 2010 X S 23/10 (PKH), BFH/NV 2011, 286; vom 25. März 2010 X S 27/09 (PKH), BFH/NV 2010, 1462; vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht