Rechtsprechung
BFH, 04.11.2010 - X S 23/10 (PKH) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren
- openjur.de
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren
- Bundesfinanzhof
FGO § 81, FGO § 76, FGO § 142 Abs 1, ZPO § 127 Abs 1 S 2
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren
- Bundesfinanzhof
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 81 FGO, § 76 FGO, § 142 Abs 1 FGO, § 127 Abs 1 S 2 ZPO
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren - rechtsprechung-im-internet.de
§ 81 FGO, § 76 FGO, § 142 Abs 1 FGO, § 127 Abs 1 S 2 ZPO
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren - rewis.io
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren
- ra.de
- rewis.io
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen nach Beendigung der ersten Instanz eingereichten PKH-Antrag für das Rechtsmittelverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übernahme von Ermittlungsergebnissen und einer Sachverhaltswürdigung des AG durch das FG als Verfahrensmangel
- datenbank.nwb.de
Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweiserhebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 30.08.2001 - IV B 79/01
Darlegung der Revisionszulassungsgründe
Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
Ebenso wenig ist ersichtlich, dass das FG-Urteil infolge schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler objektiv willkürlich erscheint und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 30. August 2001 IV B 79, 80/01, BFHE 196, 30, BStBl II 2001, 837). - BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 99/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über den …
Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
dd) Eine Entscheidung des PKH-Antrags vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung wäre nur erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten wäre, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben könnte (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 1992 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; BFH-Beschluss vom 3. März 2010 VIII B 173/09, juris). - BFH, 05.03.2008 - X R 48/06
Gewerblicher Grundstückshandel - vorweggenommene Werbungskosten - Verletzung der …
Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
Deshalb setzt die schlüssige Darlegung des entsprechenden Zulassungsgrundes voraus, dass ein --wie der Antragsteller-- in der mündlichen Verhandlung durch einen Prozessbevollmächtigten fachkundig vertretener Beschwerdeführer ausführt, warum er nicht von sich aus einen Antrag auf Vernehmung der Zeugen gestellt hat bzw. dass sich die Beweiserhebung dem FG --ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsentscheidungen vom 5. März 2008 X R 48/06, BFH/NV 2008, 1463, und vom 4. März 2009 X B 58/08, juris).
- BFH, 21.03.2006 - X B 94/05
NZB: Rüge von Verfahrensmängeln; Einhaltung der Begründungsfrist
Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
Dies ist eine Entscheidung aber nur dann, wenn sie mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21. März 2006 X B 94/05, BFH/NV 2006, 1142). - BFH, 17.03.2010 - X B 120/09
Keine Bindung der Finanzgerichte an einen Freispruch in einem …
Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozessziels auf der Hand, stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten war (z.B. BFH-Beschluss vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, und Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240). - BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02
Übernahme von Feststellungen aus einem Strafurteil
Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
Allerdings kann sich das FG die Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu eigen machen, falls die Verfahrensbeteiligten weder substantiierte Einwendungen vortragen noch entsprechende Beweisanträge stellen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, und Senatsbeschluss vom 25. März 2010 X S 27/09 (PKH), BFH/NV 2010, 1462). - BFH, 03.03.2010 - VIII B 173/09
Reihenfolge und zeitlicher Abstand von (negativer) Entscheidung über PKH-Begehren …
Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
dd) Eine Entscheidung des PKH-Antrags vor dem Beginn der mündlichen Verhandlung wäre nur erforderlich, wenn dies im Interesse effektiven Rechtsschutzes geboten wäre, mithin die mögliche Einschaltung eines beizuordnenden Anwalts oder Steuerberaters Einfluss auf die Sachentscheidung des Gerichts haben könnte (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13. Juli 1992 1 BvR 99/90, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1993, 382; BFH-Beschluss vom 3. März 2010 VIII B 173/09, juris). - BFH, 13.07.1995 - VII S 1/95
Anwendbarkeit des § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) auf den …
Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
Dabei ist unschädlich, dass das Beschwerdeverfahren noch nicht bei ihm anhängig ist (BFH-Beschluss vom 13. Juli 1995 VII S 1/95, BFH/NV 1996, 10). - BFH, 19.03.2001 - VII B 231/00
Brennerei - Vergünstigung - Abfindungsbrennen - Entziehung - Vertrauenswürdigkeit …
Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
Liegt die rechtliche Bedeutung bestimmter Tatsachen und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, diese Tatsachen bei Gericht vorzubringen und zu substantiieren, zur Erreichung des Prozessziels auf der Hand, stellt ein unterlassener Hinweis jedenfalls dann keine gegen § 76 Abs. 2 FGO verstoßende Pflichtverletzung dar, wenn der Kläger steuerlich beraten und im Prozess entsprechend vertreten war (z.B. BFH-Beschluss vom 19. März 2001 VII B 231/00, BFH/NV 2001, 1012, und Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 120/09, BFH/NV 2010, 1240). - BFH, 20.08.1999 - VII B 6/99
Beiziehung von Strafakten
Auszug aus BFH, 04.11.2010 - X S 23/10
Das FG muss sich wegen des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme die Kenntnis der Tatsachen, die es zur Grundlage seiner Entscheidung macht, zwar grundsätzlich selbst verschaffen (BFH-Beschluss vom 20. August 1999 VII B 6/99, BFH/NV 2000, 215). - BFH, 04.03.2009 - X B 58/08
Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Kritik an der …
- BFH, 25.03.2010 - X S 27/09
Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde …
- BFH, 19.02.1997 - X S 29/96
Witwenrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung
- BFH, 01.10.2012 - V B 9/12
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zur Zurechnung von strafbaren Handlungen von …
Allerdings kann sich das FG die Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu eigen machen, wenn die Verfahrensbeteiligten weder substantiierte Einwendungen vortragen noch entsprechende Beweisanträge stellen (z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 2010 X S 23/10 (PKH), BFH/NV 2011, 286, unter II.2.b bb). - BFH, 31.03.2011 - V S 14/10
Nichtanerkennung von Barzahlungsquittungen als Beweismittel - Verwertung von …
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen das FG sich die Feststellungen eines Strafurteils zu eigen machen kann, ist geklärt, denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass ein FG dann nicht den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 81 Abs. 1 Satz 1 FGO) verletzt, wenn es die Feststellungen eines Strafurteils übernimmt, solange die Verfahrensbeteiligten keine substantiierten Einwendungen hiergegen vortragen und keine entsprechenden Beweisanträge stellen (BFH-Beschlüsse vom 4. November 2010 X S 23/10 (PKH), BFH/NV 2011, 286;… vom 25. März 2010 X S 27/09 (PKH), BFH/NV 2010, 1462;… vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345).